- kein Höchsteintrittsalter
- garantierte
Antragannahme
- günstiger Beitrag- nur drei Altersgruppen
- einheitlicher
Beitrag für Mann und Frau sowie für das Alter
21-65
Die Leistungen
Für die erstattungsfähigen Aufwendungen wird
geleistet:
– in Tarifstufe 560 in der gleichen Höhe
wie die Gesetzliche Kasse und
– in Tarifstufe 561 in der doppelten
Höhe der Kassenleistung
Unter Anrechnung der Leistung der
gesetzlichen Kasse und eventueller
weiterer Kostenträger ist die Erstattung auf
100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen
begrenzt.
Bei regelmäßigem
Zahnarztbesuch erhöhen sich nach fünf bzw. nach
zehn Jahren die Festzuschüsse der GKV. Erhöhen
sich die Leistungen der GKV, erhöhen sich auch
ganz automatisch die Leistungen – ohne Mehrbeitrag!
Monatsbeitrag je versicherter Person
ab rd. 2.50 EUR/Monat