Informationen
Diese Zahn-Zusatzversicherung erstattet Leistungen für Zahnersatz.
Als Zahnersatz gelten: Stiftzähne, Kronen, Brücken, Brückenglieder, Implantate, Onlays, Prothesen, Reparaturen.


Die Vorteile:
- keine Wartezeiten

- keine Gesundheitsprüfung

- kein Höchsteintrittsalter

- garantierte Antragannahme

- günstiger Beitrag

- nur drei Altersgruppen

- einheitlicher Beitrag für Mann und Frau sowie für das Alter 21-65

 

Die Leistungen
Für die erstattungsfähigen Aufwendungen wird geleistet:
– in Tarifstufe 560 in der gleichen Höhe wie die Gesetzliche Kasse und
– in Tarifstufe 561 in der doppelten Höhe der Kassenleistung

Unter Anrechnung der Leistung der gesetzlichen Kasse und eventueller weiterer Kostenträger ist die Erstattung auf 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen begrenzt.
Bei regelmäßigem Zahnarztbesuch erhöhen sich nach fünf bzw. nach zehn Jahren die Festzuschüsse der GKV. Erhöhen sich die Leistungen der GKV, erhöhen sich auch ganz automatisch die Leistungen – ohne Mehrbeitrag!


Monatsbeitrag je versicherter Person
ab rd. 2.50 EUR/Monat
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