Die Leistungen:
100%ige Restkostenabsicherung für Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen
für Mitglieder
einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Vorleistung der GKV, maximal 40% bis EUR 5.200 jährlich ab dem 4. Versicherungsjahr. Im 1. und 2. Versicherungsjahr ist die Erstattung begrenzt auf jeweils maximal EUR 500, im 3.Versicherungsjahr auf maximal EUR 1.000.
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