| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| "...Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet..." Eine Privathaftpflicht deshalb ein üblicher Grundbestandteil der persönlichen Vorsorge, denn ob Sie z.B. jemand mit einem Fahrrad versehentlich verletzten oder einfach durch Unachtsamkeit etwas beschädigen: es gilt immer die gesetzliche Haftung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das leistet die Privathaftpflicht im Allgemeinen: Sach-, Personen- und Vermögensschäden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schadenbeispiel | Familie M. war zu Besuch bei Bekannten. Frau M. bewunderte sachkundig die Sammlung kleiner Porzellanfiguren und - Gegenständen bei ihren Gastgebern. Beim Hinausgehen aus dem Zimmer streifte sie mit dem Kleid an einer Bodenvase, die umfiel und zu Bruch ging. Pech: diese Vase war eine echte Rarität. Die Reparatur kostete etliche Hundert EURO. Die Privathaftpflicht übernahm die Kosten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Diese Privathaftpflichtversicherungen sind empfehlenswert: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Impressum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||