Informationen
Leistungen
Die Zahnersatz-Zusatzversicherung Tarif ZE erstattet Ihnen nach Ablauf der 8-monatigen Wartezeit, wenn Sie vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vorgelegt haben
z. B. für
•Zahnprothesen
•Zahnkronen
•Inlays
•Zahnbrücken
•Stiftzähne
•Implantate
•Reparaturen von Zahnersatz

je nach Tarif bis zu 30, 40 oder 50 % der Kosten, zusammenmit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
max. 90 %. Das gilt auch bei Keramikverblendungen und Metallkosten

 


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