FAQ*
Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Nicht für den Auslandsschutz. Für Zahnersatz gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die bei unfallbedingt erforderlichem Zahnersatz erlassen wird.
Brillenträger Keine Beitragszuschläge für Brillenträger
Gesundheitsfragen 

Keine speziellen Gesundheitsfragen für Zähne

Wie erhalte ich Unterlagen?hier.

*Angaben unverbindlich

zurück