| FAQ* | ![]() |
| Wartezeit: | Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Nicht für den Auslandsschutz. Für Zahnersatz gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die bei unfallbedingt erforderlichem Zahnersatz erlassen wird. | |
| Brillenträger | Keine Beitragszuschläge für Brillenträger | |
| Gesundheitsfragen | Keine speziellen Gesundheitsfragen für Zähne | |
| Wie erhalte ich Unterlagen? | hier. |