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| Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bei einem stationären Aufenthalt. Dies bedeutet in der Praxis, dass Sie im Rahmen der kassenüblichen Leistung versorgt werden. Wer sich aber nicht mit dieser Regelleistung begnügt, greift zu einer privaten stationären Zusatzversicherung. Eine stationäre Zusatzversicherung bietet i. d. R. Ihnen die Kostenerstattung für - Mehrkosten der privatärztlichen Behandlung, also die wahlärztlichen Kosten. - Mehrkosten für die Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Empfehlung: Eine Stationäre Zusatzversicherung, die das 2-Bettzimmer absichert, ist viel günstiger, als eine Versicherung, die auch das Einbettzimmer absichert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Tipps | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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