Ein stationärer Aufenthalt erfolgt nicht freiwillig.
Hier wird in der Regel Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen den Ablauf vorab besprechen. Dabei ist zu beachten, dass den gesetzlich Versicherten im Rahmen der Regelversorgung durch die Krankenkasse die Kosten für den Aufenthalt beglichen werden. Kosten für eine Chefarztbehandlung, aber auch für Operationen und Behandlungen, die die Gesetzliche Kasse nicht als Regelleistung ausweist, obliegen dem Kassenpatient selbst. Auch die (Aus-) Wahl einer Klinik kann der Patient in der Regel nicht selbst bestimmen. In diese Lücke hinein empfiehlt sich der Abschluss einer privaten stationären Zusatzversicherung. Damit vergrößern Sie Ihren persönlichen Entscheidungsspielraum ganz entscheidend, denn vom Ausgang einer solchen Behandlung kann es ja abhängen, ob und wie Sie eine Krankheit erfolgreich bekämpfen können. Da gerade Kliniken einem harten Kostenmanagement unterliegen, entscheidet sich u.U. bereits an der Pforte, welche Maßnahmen mit welchem Aufwand für Ihre Gesundung bereitstehen.
Hier finden Sie stationäre Zusatzversicherungen bzw. Zusatzversicherungen mit stationären Zusatzleistungen. Die Leistungen erstrecken sich üblicherweise auf die Kostenerstattung der privatärztlichen Leistungen, d.h. die Behandlung durch einen Chefarzt sowie die Unterkunft in einem Ein- oder/und Zweibettzimmer. Dazu haben Sie freie Krankenhauswahl, d.h. die Zusatzversicherung erstattet auch i. d. R. die Differenz zur gesetzlichen Kasse. Bei ambulanten Zusatztarifen sind meist bei Leistungen für einen stationäre Aufenthalt nur begrenzt.