| FAQ |
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| Wartezeiten |
Sehhilfen 3 Monate und für Zahnersatz 8 Monate ab Versicherungsbeginn.
Bedingungsgemäß entfallen sie, wenn die Leistung durch Unfall nach Vertragsbeginn erforderlich wird. |
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| Wie erhalte ich Unterlagen? | hier | |
| Fehlende Zähne |
Risikozuschläge+ werden erhoben *) einschl. fehlender Backenzähne, ohne Weisheitszähne.Ab 4 fehlenden Zähne ist keine Aufnahme möglich |
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| Höchstsätze bei Zahnersatz |
In den ersten drei Versicherungsjahren sind die Zahnersatz-Tarifleistungen
auf Höchstsätze von insgesamt 1.000 € für Implantatversorgung 1.000 € für sonstigen Zahnersatzbegrenzt Die volle Tarifleistung erfolgt also für erstattungsfähige Rechnungsbeträge bis jeweils insgesamt 2.500€ (40 % = 1.000 €). Danach sind die Zahnersatz - Tarifleistungen auf insgesamt jeweils 5.000 € für Implantatversorgung, 5.000 € für sonstigen Zahnersatz (40 % von 12.500€ erstattungsfähigem Rechnungsbetrag) innerhalb von 3 Jahren begrenzt. Auch demjenigen, der z. B. 2.000 € Erstattung nach einer Implantatversorgung erhalten hat, stehen zeitnah auch die vollen 5.000 €für eine zusätzlich notwendige Versorgung etwa für eine Zahnbrücke zu. Bedingungsgemäß entfallen außerdem Wartezeiten auch die Höchstsätze bei unfallbedingtem Zahnersatz nach Versicherungsbeginn! Diese Höchstsatzregelungen garantieren langfristig stabile Beiträge für hochwertige Leistungen. |