FAQ* Frage
Versicherungsschutz auch für Lastminute-Reisen.   Der Abschluss muss am Tag der Buchung erfolgen, sofern die Buchung nicht 14 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung für nur neun Euro für ein Versicherungsjahr lang sind Sie vor den finanziellen Folgen einer ärztlichen Behandlung oder eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes nach einem Unfall oder bei Erkrankung im Urlaubsland geschützt. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Selbstbehalt gibt es schon ab 10 Euro und mit verkürzter Abschlussfrist. Ideal für Kunden mit einem höheren Risiko für unerwarteten Reiserücktritt wie z.B. Familien mit kleinen Kindern. Sie können die Reiserücktrittskosten-Versicherung jetzt bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen. Im Falle des Reiserücktritts bei Nichtversetzung in der Schule, Arbeitsplatzwechsel, Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Bruch einer Prothese werden die Kosten übernommen.
Thema Reiserücktrittskostenversicherung:    
Wie erhalte ich weitere Unterlagen? Sie finden alle Unterlagen weitergehend online hier. Sie können den Antrag ebenfalls hier online stellen.
Highlights u. a. Die Reiserücktrittsversicherung deckt einen Rücktrittsgrund wenn sie eine Scheidungsklage einreichen und von der Reise zurücktreten müssen. Zudem werden auch Umbuchungskosten bis zu 50 Euro erstattet für jede versicherte Person. Können Sie z.B. krankheitsbedingt erst einen Tag später fliegen, werden die Kosten übernommen.
Erstattung bei verspäteter Anreise
Reisen Sie aus einem versicherten Grund, z.B. aufgrund einer Krankheit – und neu auch bei Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel – zu spät an, so erhalten diese ab jetzt die Reiseleistungen für die Fehltage, die Ihnen entgangen sind, erstattet.

Thema Reiseabbruchversicherung
Highlights u. a.   Längerer Urlaubsschutz: Müssen Sie aus einem versicherten Grund, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, die gebuchte Reise innerhalb der ersten acht Reisetage abbrechen, erstattet TravelSecure den kompletten Reisepreis. Wird die Reise aus einem der versicherten Gründe ab dem neunten Tag abgebrochen, zahlt TravelSecure noch die Reiseleistungen, die dem Versicherten entgangen sind. Handelt es sich dabei um eine reine Flugleistung, ist diese jedoch ausgenommen.

Thema Jahresschutz
Bis zu 42 Tage Reisedauer:   Für alle vorübergehenden nicht beruflich bedingten Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden. Hierbei gelten "incentive-Reisen" nicht als beruflich bedingte Auslandsreisen. TravelSecure hebt auch bei der Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis 42 Tage die Altersbegrenzung auf. Mit TravelSecure versichern Sie sich für nur 9 Euro ein komplettes Versicherungsjahr lang. Dabei dürfen die einzelnen Reisen im Laufe des Jahres die Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten.
Wofür kann diese Versicherung abgeschlossen werden? Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
Gesundheitsprüfung Keine Gesundheitsprüfung
Vorerkrankungen Vorerkrankungen sind ausgeschlossen
Wer kann sich in der Familie mitversichern?

TravelSecure erweitert die Familiendefinition und hebt das Alter mitversicherter Kinder an. Bisher waren ständig im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder nur bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Jetzt sind sie bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr mitversichert.


Thema Auslandskrankenversicherung:
Rücktransport  

TravelSecure erstattet die Kosten für den Rücktransport bereits ab einer absehbaren Behandlungszeit von mehr als 14 Tagen. Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arztes reicht aus. Wenn aus medizinischer Sicht eine Begleitperson für den Rücktransport notwendig ist, erstattet TravelSecure auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson.

Work&Travel-Reisen   Speziell für junge Kunden, die sich für Auslandsaufenthalte mit dem angesagten Work&Travel-Visum interessieren wurde das Angebot erweitert. Den langfristigen Versicherungsschutz gibt es im für Work&Travel-Reisen z.B. nach Australien.
Werden auch ältere Personen versichert? Ja.
Erhalte ich Prämien zurück, wenn ich vorzeitig zurückkehre Ja, auf Nachweis
Sind kurze Heimataufenthalte ( z.B. bei Reiseunterbrechung ) versichert? Nein. Es besteht nur im Ausland Versicherungsschutz
Was tue ich im Krankheitsfall? Ihr Versicherungsschutz beinhaltet eine Assistance-Hotline (24 Stunden-Notruf -weltweit)
Sind Vorerkrankungen mitversichert? Nein. Auch kein Versicherungsschutz für Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
Wie erhalte ich weitere Unterlagen? Sie finden alle Unterlagen weitergehend online hier. Sie können den Antrag ebenfalls hier online stellen.
Was passiert bei Rückkehr nach Deutschland bei einem Jahresvertrag? Der Vertrag entfällt. Teilen Sie bitte unverzüglich dies mit.
Von wo aus erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall? Die Regulierung erfolgt von Deutschland aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die zuständige Stelle ein ( wird Ihnen im Email mitgeteilt ) und erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto. Im Einzelfall ( z. B. bei stationärem Aufenthalt ) kann auch direkt nach Absprache reguliert werden.

*Angaben unverbindlich

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