| FAQ* |
Frage |
| Versicherungsschutz auch für Lastminute-Reisen. |
Der Abschluss
muss am Tag der Buchung erfolgen, sofern die Buchung nicht 14 Tage vor Reisebeginn
erfolgt. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung für nur neun Euro für ein Versicherungsjahr lang sind Sie vor den finanziellen Folgen einer ärztlichen Behandlung oder eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes nach einem Unfall oder bei Erkrankung im Urlaubsland geschützt. |
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| Thema Reiserücktrittskostenversicherung: | ||
| Wie erhalte ich weitere Unterlagen? | Sie finden alle Unterlagen weitergehend online hier. Sie können den Antrag ebenfalls hier online stellen. | |
| Highlights u. a. |
Die Reiserücktrittsversicherung deckt
einen Rücktrittsgrund wenn sie eine Scheidungsklage
einreichen und von der Reise zurücktreten müssen. Zudem werden auch
Umbuchungskosten bis zu 50 Euro erstattet für jede versicherte
Person. Können Sie z.B. krankheitsbedingt erst einen Tag später fliegen,
werden die Kosten übernommen. Erstattung bei verspäteter Anreise Reisen Sie aus einem versicherten Grund, z.B. aufgrund einer Krankheit – und neu auch bei Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel – zu spät an, so erhalten diese ab jetzt die Reiseleistungen für die Fehltage, die Ihnen entgangen sind, erstattet. |
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| Thema Reiseabbruchversicherung | ||
| Highlights u. a. |
Längerer Urlaubsschutz:
Müssen Sie aus einem versicherten Grund, beispielsweise
aufgrund einer Erkrankung, die gebuchte Reise innerhalb der ersten
acht Reisetage abbrechen, erstattet
TravelSecure den kompletten
Reisepreis. |
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| Thema Jahresschutz | ||
| Bis zu 42 Tage Reisedauer: | Für alle vorübergehenden nicht beruflich bedingten Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden. Hierbei gelten "incentive-Reisen" nicht als beruflich bedingte Auslandsreisen. TravelSecure hebt auch bei der Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis 42 Tage die Altersbegrenzung auf. Mit TravelSecure versichern Sie sich für nur 9 Euro ein komplettes Versicherungsjahr lang. Dabei dürfen die einzelnen Reisen im Laufe des Jahres die Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten. | |
| Wofür kann diese Versicherung abgeschlossen werden? | Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden | |
| Gesundheitsprüfung | Keine Gesundheitsprüfung | |
| Vorerkrankungen | Vorerkrankungen sind ausgeschlossen | |
| Wer kann sich in der Familie mitversichern? |
TravelSecure
erweitert die Familiendefinition
und hebt das Alter mitversicherter Kinder an. Bisher waren ständig
im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder nur bis zum 18. Lebensjahr mitversichert.
Jetzt sind sie bis zum Ende der Ausbildung, längstens
bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. |
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| Thema Auslandskrankenversicherung: | ||
| Rücktransport |
TravelSecure
erstattet die Kosten für den Rücktransport bereits ab einer
absehbaren Behandlungszeit von mehr als 14 Tagen. Die Vorlage einer
entsprechenden Bescheinigung des Arztes reicht aus. |
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| Work&Travel-Reisen | Speziell für junge Kunden, die sich für Auslandsaufenthalte mit dem angesagten Work&Travel-Visum interessieren wurde das Angebot erweitert. Den langfristigen Versicherungsschutz gibt es im für Work&Travel-Reisen z.B. nach Australien. | |
| Werden auch ältere Personen versichert? | Ja. | |
| Erhalte ich Prämien zurück, wenn ich vorzeitig zurückkehre | Ja, auf Nachweis | |
| Sind kurze Heimataufenthalte ( z.B. bei Reiseunterbrechung ) versichert? | Nein. Es besteht nur im Ausland Versicherungsschutz | |
| Was tue ich im Krankheitsfall? | Ihr Versicherungsschutz beinhaltet eine Assistance-Hotline (24 Stunden-Notruf -weltweit) | |
| Sind Vorerkrankungen mitversichert? | Nein. Auch kein Versicherungsschutz für Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft | |
| Wie erhalte ich weitere Unterlagen? | Sie finden alle Unterlagen weitergehend online hier. Sie können den Antrag ebenfalls hier online stellen. | |
| Was passiert bei Rückkehr nach Deutschland bei einem Jahresvertrag? | Der Vertrag entfällt. Teilen Sie bitte unverzüglich dies mit. | |
| Von wo aus erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall? | Die Regulierung erfolgt von Deutschland aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die zuständige Stelle ein ( wird Ihnen im Email mitgeteilt ) und erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto. Im Einzelfall ( z. B. bei stationärem Aufenthalt ) kann auch direkt nach Absprache reguliert werden. | |