| Sie haben als Gesetzlich Versicherter Anspruch auf Zahnersatz, der weiterhin im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt. Änderungen gibt es seit einiger Zeit lediglich bei den Zuschüssen der jeweiligen Krankenkassen, denn die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen werden seit Januar 2005 durch so genannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt. Unsere Tipps:
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