Allgemein

Gesetzliche Leistungen
Sie haben als Gesetzlich Versicherte/r Anspruch auf Zahnersatz, der im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Der prozentuale Anteil der gesetzlichen Krankenkasse wurde seit Januar 2005 durch so genannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt.
Vor einer geplanten Maßnahme informiert Sie Ihr Zahnarzt über die jeweilige Behandlung und die Ausführungen und klärt Sie auch über eventuelle Eigenanteile auf.

Warum eine Private Zahn-Zusatzversicherung
Eine Private Zahn-Zusatzversicherung erstattet je nach Tarif die verbleibenden Restkosten oder Mehrleistungen. Die Abwägung, welche Form der Zusatzversicherung für Sie die Richtige ist, wird durch Ihren Geldbeutel und die gewünschten Leistungen bestimmt.

Zahn-Zusatzversicherung Basis- oder Mehrleistungen
Bitte überlegen Sie zuerst einmal:
Möchten Sie eine Zahn-Zusatzversicherung, die Ihnen die "Restkosten" aus den Kassenleistungen erstattet
oder/und
liegt Ihnen daran, bei einem Zahnersatz auch Implantate oder andere bessere Leistungen zu haben, die Ihre Kasse nicht erstattet?
Üblicherweise sind "Basisversicherungen", also Zahn-Zusatzversicherungen, die die Kassenleistung zugrundelegen und dann verdoppeln, sehr viel günstiger als Zahn-Zusatzversicherungen, die weitere Leistungen wie z.B. Inlays, Implantate etc. erstatten.

Eintrittsalter Private Zahn-Zusatzversicherung
Maßgeblich für den Beitrag ist neben dem Tarif das jeweilige Eintrittsalter, zu dem Sie einen Antrag stellen.
Je früher, desto besser!


Einschränkungen
Wenn bereits Zähne fehlen, führt dies statistisch eher zur Leistung. Dies muss der Versicherer auch über den Beitrag oder die Leistungen berücksichtigen. Auch wenn bereits eine Zahn-Behandlung angeraten oder gar beabsichtigt ist, muss zuvor geprüft werden., ob und wann der Antrag überhaupt gestellt werden kann.


Wartezeit Zahn-Zusatzversicherung
Auch wenn der Gedanke verlockend ist, eine Versicherung heute abzuschließen und morgen bereits daraus Leistungen zu beanspruchen: eine seriöse und langfristige Beitragskalkulation kann nicht auf diesem Anspruchsdenken basieren. Die Privaten Krankenversicherungen haben deshalb auch zum Schutz der Kunden, die an einem langfristigen und stabilen Vertragsverhältnis Interesse haben, üblicherweise eine Wartezeit von acht Monaten ( außer bei Unfall ) in den Allgemeinen Bedingungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung etc. eingebaut. Bei Basis-Zahnzusatzversicherungen wird häufig auf diese Wartezeit verzichtet.
Allerdings verzichten auch gute Anbieter bei Vorlage eines zahnärztlichen Attestes auf diese Wartezeit.

Kinder
Das Thema KFO beschäftigt naturgemäß viele Eltern.
Wer eine zusätzliche Absicherung wünscht, trifft eher wenig Angebote.
Kein Wunder: diese Maßnahmen kosten nicht nur Geld, sie beinhalten viel Diskussion mit der gesetzlichen Kasse
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