FAQ*
An wen richtet sich dieses Angebot?Ausschließlich an ( deutsche ) Grenzgänger, die sich in der Schweiz von der Versicherungspflicht befreien lassen und nur solche Personen mit einer Tätigkeit innerhalb drei Monate nach Bewilligung als Grenzgänger.
Ich möchte meine Schweizer Kasse wechseln. Kann ich in diesen Tarif wechseln? 

Der Tarif mondial kann nur für Personen verwendet werden, die sich vom KVG ( Krankenversicherungspflicht ) befreien lassen haben. Alle Grenzgänger die bereits in der Schweiz versichert sind, sind nach KVG versichert und können somit nur den Tarif Euroline Plus oder den Euroline abschließen.

Wann muss ich mich versichert haben?

Beachten Sie dazu, dass der Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Grenzgängertätigkeit gestellt werden muss. Voraussetzung: Sie müssen sich dazu von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen.

Soll ich meine deutsche Krankenversicherung kündigen?Kontaktieren Sie Ihre deutsche gesetzliche Kasse bezüglich Rückkehr.
Bin ich wieder gesetzlich versichert, wenn ich nach Deutschland zurückkomme? Sofern Sie eine Beschäftigung in D wieder aufnehmen, besteht zur Zeit in D ebenfalls eine obligatorische Versicherungspflicht. Dies bedeutet in der Praxis eine "Rückkehr in die gesetzliche deutsche Krankenversicherung".
Warum muss ich mich "befreien" lassen?Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz tätig sind, besteht automatisch eine gesetzliche Versicherungspflicht. Sie haben aber die Wahlmöglichkeit innerhalb 3 Monaten zwischen einen privaten, freiwilligen oder der gesetzlichen Versicherung, unabhängig vom Arbeitsverhältnis (Angestellter, Selbstständiger usw.) und dem Gehalt. Sie schreiben an das für Sie zuständige kantonale Amt und bitten um Befreiung von der KVG-Pflicht. Sie legen die Versicherungsbestätigung der Krankenversicherung bei sowie eine Kopie der Grenzgängerbewilligung. Die Kontrolle und Erledigung der Befreiungsgesuche liegt in der Kompetenz der Kantone. Für Fragen bezüglich der Frist oder der Befreiungsmöglichkeit sollte direkt die zuständige kantonale Stelle  angefragt werden. Verschiedene Kantone haben kundenfreundlich auf die Pflicht eines expliziten Befreiungsgesuches verzichtet.
Warum verlangt man eine Gesundheitserklärung?Bei Schweizer Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz erfolgt bei einer Neu- oder Höherversicherung eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos über die Risikoprüfung. Der Versicherer kann auch im Interesse der Versicherungsgemeinschaft nämlich Anträge ablehnen oder Vorerkrankungen von der Versicherungsdeckung ausschließen.
Gibt es eine "Familienversicherung"?Nein. Jedes Familienmitglied bezahlt einen eigenen Beitrag.
Wie verhält es sich mit der Franchise?Wenn Kosten für einen Arzt, das Krankenhaus oder auch Medikamente entstehen, müssen die Versicherten gemäß Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300.- der Kosten selbst übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Jahresfranchise genannt und soll für eine stabile Beitragsentwicklung sorgen.
Erst wenn die Kosten im Kalenderjahr die vereinbarte Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt gehen zulasten der Versicherten) bist maximal 700 CHF. Die Versicherten müssen sich wie gesagt gemäß Gesetz (KVG) an den Kosten für die erbrachten Leistungen aus der Grundversicherung beteiligen. Diese Kostenbeteiligung besteht aus einer
Franchise
Ab vollendetem 18. Altersjahr beträgt die gesetzliche Minimaljahresfranchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung CHF 300.
Für Kinder wird keine Franchise erhoben.
Versicherte haben zudem die Möglichkeit, ihre Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2’500.– bei Erwachsenen und CHF 600.-für Kinder zu erhöhen.
Selbstbehalt
10% der die Franchise übersteigenden Kosten. Der jährliche Höchstbetrag ist CHF 700.- für Erwachsene und CHF 350.-für Kinder.
Spitalbeitrag
CHF 10.- pro Tag.
Warum ist Zahnersatz nicht "automatisch" versichert?Zahnersatz wird in der Schweiz nicht als tragender Bestandteil einer Krankenversicherung gesehen. Wenn Sie aber bei vivao Sympany eine separate Zahnversicherung oder bei einem deutschen Versicherungsanbieter eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, werden dann dort alle Behandlungen im Rahmen der Versicherungshöhe erstattet.
Wenden Sie sich bitte dazu an einen deutschen Vermittler.
Kann man zum Schweizer Grenzgängertarif auch eine Zusatzversicherung abschließen?Ja. Es gibt dazu zwei Möglichkeiten: zum einen bietet "vivao sympany" diverse Zusatzpakete an, zum anderen kann z. B. ein deutscher Grenzgänger auch eine deutsche private Zusatzversicherung in Deutschland versichern. Diese muss man sich auf dem deutschen Markt holen. Angebote dazu finden Sie z.B. hier
Bin ich mit dem Tarif "mondial" privat versichert?Es handelt sich dabei um einen sogenannten "halbprivaten" Tarif speziell für Grenzgänger. Dieser hat weitergehende Leistungen als die Grundversicherung in der Schweiz. MONDIAL ist eine Privatversicherung, die anderen Finanzierungskriterien als denen der KVG-Versicherung unterliegt. Die Prämie ist risikogerecht (nach Alter, Wohnort, Versicherungsdeckung etc.) berechnet.
Erhalte ich eine "Versichertenkarte"Ja. Die Vivao Sympany CARDgilt Ihnen als Ausweis für den Medikamentenbezug in der Schweizer Apotheke, für etwaige Notfälle im Ausland und für weitere Vivao Sympany Dienstleistungen.
Muss ich eine Rechnung vorleisten und wie wird reguliert?Ja. Dann, wenn Sie eine Arztrechnung auf Ihren Namen erhalten. Sie reichen diese Rechnung ein und erhalten die Erstattung auf Ihr Konto. Tipp: Sie sollten eine Arztrechnung zuvor aber durch die Schweizer Krankenversicherung prüfen lassen. Dies betrifft auch Medikamente.
Bin ich in Deutschland auch versichert?Im Rahmen der Bedingungen können Sie auch in Deutschland zum Arzt gehen.
Kann ich eine Pflegeversicherung in der Schweiz machen?Analog der deutschen Pflegeversicherung bietet die Schweiz dies nicht an. Man könnte eine "deutsche" Pflegeversicherung im Rahmen einer Zusatzversicherung in Deutschland machen. Diese muss man sich dann auf dem deutschen Markt holen.
Wann kann ich kündigen?

Wenn ein Grenzgänger der im "mondial Tarif" versichert ist, während der Grenzgänger-Tätigkeit in eine Private Versicherung oder eine Freiwillige Gesetzliche Versicherung nach Deutschland wechseln möchte, hat dieser immer eine dreimonatige Kündigungsfrist auf Jahresende.

Wenn ich als Deutsche/r später Rentenempfänger werde: wer bezahlt die Beiträge?Der Tarif "mondial" kann auch bei Wegzug im Ausland weitergeführt werden. Es kann allerdings keine Aussage für die Zukunft dafür getroffen werden, ob eine Rentenversicherung sich an diesen Beiträgen beteiligt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung bzw. gesetzlichen Kasse zu diesem Thema.

*Angaben unverbindlich

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